Der Deutsche Städtetag veröffentlichte am 22. Juni ein Positionspapier „Nachhaltige Mobilität für alle“. In der zugehörigen Pressemitteilung hat der Präsident des Deutschen Städtetages, CDU-Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster folgende Aussagen zum Thema Fußverkehr getroffen:
Wie kriege ich den Stadtraum wieder so, dass er wieder ein Lebensraum wird, wo eben nicht nur Blechhaufen herumstehen, sondern wo Menschen sich begegnen können?
Der Umweltverbund aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr ist für die künftige Mobilität so wichtig, dass ihn Bund und Länder noch entschiedener fördern müssen.
Ein gut erreichbarer und beschleunigter ÖPNV, gute Fußwege und sicherer Radverkehr sind in den Städten das Rückgrat nachhaltiger Mobilität und unverzichtbar.
Für den [motorisierten] Individualverkehr braucht es ebenfalls neue Regelungen, um Raumbedarf zu reduzieren.
Unabhängig vom Dieselskandal und dem Sofortprogramm „Saubere Luft" müssen langfristige Perspektiven für eine nachhaltige Mobilität entwickelt werden, deutlich über eine Legislaturperiode hinaus.
Positionspapier des Deutschen Städtetages "Nachhaltige städtische Mobilität für alle"
An: Straßenverkehrsbehörde
Betreff: Mindestmaß für Gehwegrestbreiten in der Landeshauptstadt Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juni 2016 haben Sie einem unserer Mitglieder mitgeteilt (Ihr Schreiben von 03.06.2016 mit dem Zeichen OE 66.12.2/Schu):
"Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung von 2009, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, kann das Parken auf Gehwegen zugelassen werden, sofern genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, auch mit Kinderwagen oder Rollstühlen, gewährleistet ist. In der Landeshauptstadt Hannover wird hierfür grundsätzlich ein Mindestmaß von 1,50 m angenommen und praktiziert."
Wir möchten Sie hiermit fragen, ob dieser Mindestmaß von 1,50 m weiterhin angenommen und praktiziert wird?
Falls ja, auf welchen Stand der Wissenschaft und Technik beruht dieser Mindestmaß von 1,50 m für die Gehwegbreite? Denn in der von Ihnen zitierten Verwaltungvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird keine Explizite Gehwegrestbreite genannt, somit kommt die VwV-StVO zu §§ 39-43 StVO Rn.61 zur Geltung:
„Soweit StVO und diese allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausgestaltung und Beschaffenheit, für den Ort und die Art der Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur Rahmenvorschriften geben, soll im einzelnen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden, […].“
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Antworten und verbleiben mit freundlichen Grüßen
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Ich bin ein Fahrzeug - ich parke auf der Fahrbahn. (Bild: FUSS e.V. Hannover)
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Früher war die Gruppe der Lastenradfahrer in Hannover so klein, dass sich diese zumindest vom Sehen kannten und sich immer grüßten. Letztens habe ich jedoch festgestellt, dass es mit dem Grüßen nicht mehr klappt - wir sind zu viele geworden. Es ist aber echt schön diese Menge der praktischen Transporter anzusehen. Denn diese Lastenräder sind ein Beitrag zu der längst überfälligen Verkherswende. Ein Lastenrad kann vieles transportieren, erzeugt kein Lärm und verbraucht deutlich weniger Platz als ein Auto. Und wenn wir über den Platz sprechen: Die Lastenräder werden häufig auf den Gehwegen abgestellt, auch wenn daneben freie Parkplätze vorhanden sind. Wahrscheinlich wissen viele nicht, dass Fahrräder auf den rechten Fahrbahnrad (auch in den Parkbuchten) abgestellt werden dürfen. Beim Tageslicht immer, wenn die Flächen für bestimmte Fahrzeuge (z.B. durch ein Zusatzschild "nur Pkw") nicht reserviert sind. Im Falle einer Parkraumbewirtschaftung sind die Gebühren zu entrichten
Fahrräder darf man nach der StVO am rechten Fahrbahnrand abstellen, nachts aber nur mit eigener Beleuchtung oder Parkwarntafel.
Quelle: ADFC: Verkehrsrecht für Radfahrer, Stand 12/2016 Lokale Kopie (abgerufen am 20.06.2018)
Daher unsere Bitte: Wenn kostenlose Parkflächen vorhanden sind, parkt beim Tageslicht eure Räder dorthin. Es ist erlaubt.
Ob die Beleuchtungsanforderung auch auf die Lastenräder greift ist allerdings unklar. Denn laut STVO §17 Abs. 4 nur die Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. Hier stellt sich die Frage auf: Ist ein Lastenrad ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn zu entfernen? Denn ansonsten gilt (ebendort): eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
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Bild: FUSS e.V. Hannover |
Betreff: Papiertonne auf dem Gehweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der FUSS e.V. hat sehr begrüßt, als Sie die Umstellung auf die Papiertonne in der Stadt gestartet hatten, denn so werden die Papiersäcke aus den Gehwegen verschwinden. Da manchmal die Säcke unerlabterweise bereits zwei Tage vor dem Abfuhrtermin ausgestellt werden, versperren diese länger die Wege. Auch bei den Wochenfeiertagen und der aus denen resultierenden Terminverschiebung bereichern die Säcke länger die Gehweglandschaft.
Wir hätten nur eine Bitte: Sprechen Sie mit ihren Mitarbeitern, damit diese die leeren Tonnen nicht mitten auf dem Bürgersteig abstellen. Denn die auf dem Bild dargestellte Situation habe ich heute 5 Minuten nach der Müllabfuhr beobachten können. Leider war der Müllwagen schon weg, so dass ich Ihre Mitarbeiter nicht ansprechen konnte. Zwar war es für mich kein Problem die Tonne an die Seite zu stellen, für eine Person mit einem Rollator wäre es aber nicht so einfach.
Wir möchten uns für Ihre Unterstützung für das Freihalten der Gehwege im Voraus bedanken und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ich wurde seitens aha telefonisch kontaktiert. Die freundliche Mitarbeiterin hat sich für den Hinweis bedankt und mitgeteilt, dass sie die zuständigen Mitarbeiter auf die Umstände hinweisen werden.
Vielen Dank von unserer Seite!