Pressemitteilung: Maschpark autofrei - Bündnis “mEin Maschpark” fordert Culemannweg statt Culemannstraße
- Gemeinsame Pressemitteilung von ADFC, BUND, FUSS e.V., VCD vom 5. September 2024 -
Maschpark autofrei - Bündnis “mEin Maschpark” fordert Culemannweg statt Culemannstraße
Das neu gegründete Bündnis “mEin Maschpark” fordert bei der geplanten, mit mehreren Millionen Euro aus Bundesmitteln geförderten, Umgestaltung des Maschparks von vornherein auf Autoverkehr zu verzichten. Ralf Mannstedt vom BUND führt aus: “Der Maschpark in der Mitte Hannovers ist als Ort der Erholung und für Veranstaltungen angelegt. Er wurde um 1900 als erster kommunaler Park Hannovers geschaffen und reichte ursprünglich im Westen bis an die Leine. Er erfüllt Aufgaben als Luftfilter, Temperaturregulator und Wasserspeicher.” Kirsten Rohs vom VCD ergänzt: “Damit der Park seine Erholungsfunktion erfüllen kann, muss der Verkehr begrenzt werden. Fuß- und Radverkehr funktionieren hier gut, Autoverkehr hingegen wird - gleich in welchem Umfang er stattfindet - immer zu starken Beeinträchtigungen führen”.
Den aktuell in der Diskussion befindlichen Kompromissvorschlag, der im Kern eine Auto-Einbahnstraße auf der heutigen Culemannstraße beinhaltet, sieht das Bündnis deshalb sehr kritisch. “Auch eine Auto-Einbahnstraße trennt beide Parkteile, schafft eine Barriere für den Fußverkehr und bringt die bekannten Belastungen durch den Autoverkehr mit sich”, so Paul Simons vom Fuss e.V. Und Dirk Hillbrecht ergänzt für den ADFC Stadt Hannover: “Der Maschpark ist eine attraktive Route für Menschen zwischen Südstadt und Innenstadt. Für den Radverkehr ist die gemeinsame Führung mit dem Autoverkehr auf der Fahrbahn auf einer Durchgangsstraße wie der Culemannstraße unter Sicherheitsaspekten hochproblematisch. Der ‘Kompromiss’ einer Auto-Einbahnführung ist keine Lösung.”
Untersuchungen haben bereits gezeigt, dass die Culemannstraße für das Straßennetz der Stadt entbehrlich ist. Autofreiheit steigert die Aufenthaltsqualität im Park enorm. Die heutige Culemannstraße, so fordert das Bündnis, soll deshalb autofrei werden und dann in “Culemannweg” umbenannt werden.
Das Bündnis “mEin Maschpark” wird getragen von BUND Region Hannover, VCD Region Hannover, ADFC Stadt Hannover und FUSS e.V. Ortsgruppe Hannover.
Bei Rückfragen:
Dirk Hillbrecht, ADFC Stadt Hannover, Tel. (0177) 423 59 13
Ralf Mannstedt, BUND Region Hannover, Tel. (0160) 904 313 09,
Paul Simons, FUSS e.V. Ortsgruppe Hannover, Tel: (0151) 115 21 511,
Thomas Schwartz, VCD Region Hannover, Tel. (0176) 66 62 82 92,
FUSS e.V. zum Antrag von SPD, CDU und FDP zur Weiterentwicklung der Innenstadt
Hannover, 19. August 2024
Pressemitteilung von FUSS e. V. - Ortsgruppe Hannover zum Antrag „Konzept zur nachhaltigen
Weiterentwicklung und Stärkung der hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im
Innenstadtkonzept ‚Mitte neu denken‘“
Die Fraktionen von SPD, CDU und FDP im Rat der LHH haben am 9.8.2024 den gemeinsamen Antrag gestellt (Antrag Nr. 1554/2024). Auf die Belange des Verkehrs geht das Papier insbesondere unter III. Stadtentwicklung und Bauen mit den Punkten 31 bis 49 und unter IV: Mobilität mit den Punkten 50 bis 70 ein. Der Fußverkehr wird nur an wenigen Stellen ausdrücklich behandelt. Es werden zahlreiche gute Empfehlungen aus dem vom Rat im September 2022 verabschiedeten Innenstadtkonzept 2035. Mitte neu denken wiederholt (etwa smarte Mobilitäts- und Logistikkonzepte), ohne dies kenntlich zu machen. So steht unter Punkt 50: Der Fußverkehr genießt als Basismobilität oberste Priorität. Allerdings schränkt man die Empfehlungen des Konzepts von 2022 zuungunsten des Fußverkehrs ein. Und anders als dort wird im Vagen gelassen, wie die geänderten Empfehlungen umgesetzt werden sollen.
Stattdessen: Halbseitiges Parken auf Gehwegen soll weiterhin erlaubt sein und Parken im Straßenraum soll nicht eingeschränkt werden (Pkt. 56). Zufußgehende können sich also weiterhin nicht darauf verlassen, dass die Gehwege ihnen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dabei stehen Parkhäuser halb leer, weil es keine Anreize gibt (etwa niedrigere Gebühren als im Straßenraum) sie zu nutzen.
Der Ausbauzustand des Cityrings soll so bleiben, wie er ist (Pkt. 58). Das bedeutet am Cityring, es fehlen weiterhin Übergänge für Zufußgehende und Radfahrende und vorhandene Übergänge haben lange Wartezeiten für alle nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden, teilweise müssen zwei bis drei Ampelschaltungen (z. B. beim Überqueren der Kreuzung Sallstraße/Berliner Allee und Marienstraße) abgewartet werden. Die Querungen sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ob im Rollstuhl oder mit Rollator, herausfordernd, da die Ampelschaltungen den Verkehrsfluss der Kfz bevorzugen. Die Breite der Straße, etwa am Leibnizufer, am Schiffgraben, an Berliner und Hamburger Allee, lädt weiterhin zum Rasen ein. Das Papier fordert eine strikte Trennung von Fuß- und Radverkehr (dies wird von FUSS e. V. unterstützt), zusätzliche Fahrradbügel, verbindliche Regeln und ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter – all dies aber ohne die Wegnahme von Parkflächen. Das kann nur bedeuten, dass der Flächenbedarf dem Gehwegbereich genommen werden soll. Eine Verlagerung des oberirdischen Straßenparkens in die in der Innenstadt reichlich vorhandenen Parkhäuser wird nicht befürwortet, obwohl deren Kapazitäten nachweislich nicht ausgelastet sind. (Stattdessen plädiert das Papier von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion dafür, unter dem Leibnizufer ein zusätzliches unterirdisches Parkhaus zu bauen– zur Sinnhaftigkeit und Finanzierung kein Wort.) Im Resultat bedeuten die sich fahrradfreundlich gebenden Vorschläge, dass Rad- und Fußverkehr sich wie gehabt den Straßenraum neben den Fahrbahnen teilen sollen, damit bei Kfz keine Abstriche erfolgen. Die von vielen Menschen in Hannover gewünschte gerechtere Verteilung des Straßenraums ist damit nicht in Sicht. Die Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs löst keines der Probleme der Innenstadt, die „klimaneutrale und resiliente Stadt“, die Hannover werden müsste, um zukunftsfähig zu sein, ist so nicht realisierbar. Die vielen hannoverschen Bürger*innen, die sich in den Beteiligungsverfahren für die Zukunft der Innenstadt eingebracht haben oder an der repräsentativen Erhebung (mit fast 3700 Rückläufen) teilgenommen haben, werden enttäuscht. Sie sprachen sich dafür aus, dass die City grüner werden und mehr Aufenthaltsqualität bekommen soll. 57 % befürworteten, dass Pkw-Stellplätze in Grünflächen umgewandelt werden können, 44 % sprachen sich dafür aus, umgewidmete Stellplätze für breitere Gehwege zu nutzen (s. Zentrale Ergebnisse der Repräsentativerhebung 2021 „Innenstadt und Mobilität“, 7.10.2021). Aufenthaltsqualität heißt: mehr Grün, einladende Sitzgelegenheiten, Plätze zum Verweilen, weniger Autolärm, weniger Abgase, Barrierefreiheit für alle (auch ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen usw.), erträgliche Temperaturen im Sommer, Trinkbrunnen, Grünoasen wie Leinepark und Maschpark. Dazu gehört unserer Auffassung auch, qualitätvolle und identitätsstiftende Elemente der Innenstadt (Stichwort: Baukultur) in Wert zu setzen, sichtbar zu machen und zu erschließen. Es gibt so viel Sehenswertes in Hannover: Gebäude, Plätze, Kunst im öffentlichen Raum, Bauschmuck, Spuren der mittelalterlichen Stadt, Zeugnisse des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, Häuser, in denen berühmte Persönlichkeiten lebten oder zu Gast waren u. v. m. Mit noch mehr beliebigen Events, Märkten und Rummelplätzen kann die City kurzfristig voll werden, aber eine nachhaltige Strategie ersetzt dies nicht. Warum zum Beispiel einen Abenteuerspielplatz ausgerechnet am Georgsplatz, wo wohl kaum viele Kinder wohnen und wo die Luft voller Abgase ist (insbesondere wenn hier freitags auf der Gehwegfläche Motorradtreff ist).
Unter II. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit listet der gemeinsame Antrag eine Reihe von Einzelmaßnahmen auf (größere Mülleimer!), die nützlich sein können. Ein zentrales Anliegen von FUSS e. V. für mehr Sicherheit, das innerstädtische Tempo auf 30 bzw. 20 km/h zu drosseln, fehlt hier allerdings. Auch eine fußgängerfreundlichere Schaltung von Ampeln würde dem Sicherheitsgefühl von älteren oder gehbehinderten Menschen, z. B. mit Rollator nützen. (Damit sie nicht, wie vor der Henriettenstiftung an der Marienstraße leider häufig zu beobachten, auf der schmalen Mittelinsel auf die nächste Grünphase warten müssen.)
Unter IV. Beteiligung werden eine Reihe von Gruppen genannt, mit denen Maßnahmen ab einer Größenordnung von über 500.000 Euro abgestimmt werden sollen. Hier fehlen die im Verkehrssektor kompetenten Gruppen wie VCD, ADFC, FUSS e. V., ADAC, es fehlen Gleichstellungsbeauftragte und Frauengruppen wie Violetta, Frauennotruf usw., die zu Fragen der Sicherheit in der Innenstadt (Pkt. 19, 22, 24) und Angsträumen (Pkt. 20) unbedingt einzubeziehen sind.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Papier kein Konzept liefert. Es wirkt eher so, als hätte sich jeder der Beteiligten mal was wünschen dürfen, solange damit nicht der Vorrang des Autoverkehrs angetastet würde. Entmutigend! Oder mit Goethe: Fehlt, leider! nur das geistige Band.
Im Folgenden nehmen wir zu einzelnen Punkten Stellung, die den Fußverkehr betreffen:
- Zu 2. Gastronomie schafft Aufenthaltsqualität – Außengastronomie. Die Verwaltung legt dem Rat einen Entwurf zur Überarbeitung der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussfassung vor, der großzügigere Genehmigungsbestimmungen für Freisitzflächen und Außenterrassen enthält. In dieser Neufassung der Sondernutzungssatzung soll die Genehmigung von Außengastronomie grundsätzlich toleranter gehandhabt werden.
Kommentar FUSS e. V.: Dabei ist darauf zu achten, dass die genehmigte Mindestbreite des verbleibenden Fußwegs bei 2,50 m liegt. Kontrollen sind nötig damit die Flächen im Gaststättenbetrieb auch eingehalten werden. - Zu 4. Parkgebührenreduzierung zur Stärkung der Wirtschaft. Parkgebühren auf oberirdischen öffentlichen Stellplätzen werden montags bis samstags künftig nur noch bis 18.00 Uhr erhoben, um den Einzelhandel und die Gastronomie in den Abendstunden zu beleben und den Besuch kultureller Veranstaltungen in der Innenstadt zu fördern. Hiervon ausgenommen bleibt der Bereich um den Steintorplatz, in dem schon heute bis Mitternacht Gebühren erhoben werden.
Kommentar FUSS e. V.: Zu einer attraktiven, belebten und sicheren Stadt tragen Fußgänger*innen bis spät in die Nacht bei, nicht jedoch PKW am Straßenrand. Es ist in eine Erhöhung der Sicherheit der Parkhäuser, auch abends, zu investieren. Ebenso ist die Sicherheit an den Haltestellen des ÖPNV in der Innenstand durch bessere Beleuchtung, Personal etc. zu erhöhen. - Zu 14. Smart Cities – Digitalisierung sichtbar machen. Gemeinsam mit der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), der City-Gemeinschaft und anderen Akteuren entwickelt die Landeshauptstadt Hannover ein innovatives Konzept für eine bessere Orientierung in der „Erlebnis-Innenstadt“ von Hannover. Dieses Konzept beinhaltet zum einen ein räumliches Informations- und Touristenleitsystem mit Informationstafeln zu relevanten öffentlichen Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Denkmälern usw. Über eine App werden zudem digitale Informationen zu Veranstaltungen, den ÖPNV und allgemeinen Hinweisen zugänglich gemacht.
Kommentar FUSS e. V.: Die Innenstadt ist ein Ort, an dem sich alle Bürger*innen begegnen können. Daher muss dieses Leitsystem zwingend auch Informationen über die Barrierefreiheit der Wege, ÖPNV-Stationen und Veranstaltungsorte enthalten, einschließlich auch kurzfristigen Informationen zu Störungen der Barrierefreiheit, z. B. durch Baustellen auf Fußwegen oder defekte Aufzüge der ÜSTRA. Die Mitglieder der City- Gemeinschaft stellen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Angebote und Geschäfte bereit. - Zu II. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
Kommentar FUSS e. V.: Sicherheit und Sauberkeit sind wesentlich für einen entspannten angstfreien Aufenthalt von Fußgänger*innen, auch zu später Stunde. Deshalb werden die Vorschläge 18 bis 22 und 25 unterstützt. - Zu 54. Zusätzliche Fahrradbügel. In der gesamten Innenstadt, insbesondere am Rand der Fußgängerzone, werden durch den Aufbau weiterer Fahrradbügel zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Die Fahrradbügel sollen an geeigneten Stellen platziert werden, die die charakteristischen Sichtachsen der Einkaufsstraßen in der Innenstadt nicht schneiden oder beeinträchtigen. Für den Aufbau zusätzlicher Fahrradbügel werden keine Pkw-Stellplätze aufgegeben.
Kommentar FUSS e. V.: Das Aufstellen zusätzlicher Fahrradbügel auf Fußwegen behindert den Fußverkehr und wird daher abgelehnt. Fahrradbügel auf Fußwegen führen zum einen dazu, dass auf den Gehwegen bis zur Abstellanlage gefahren wird und stellen zum anderen Hindernisse für die Fußwege dar. Stattdessen sind Fahrradbügel auf freiwerdenden Kfz-Stellplätzen anzuordnen. - Zu 43. Altstadt verbindet – Burgstraße Das Straßenniveau der Burgstraße wird auf Bürgersteighöhe angehoben. Für einen barrierefreien Ausbau der Straße sind abgesenkte Bordsteine für eine stufenlose Gestaltung erforderlich. Gleichzeitig braucht es aber Bordsteine einer bestimmten Höhe, damit taktil und visuell die Abgrenzung zur Fahrbahn wahrgenommen werden kann (s. Broschüre: Wie breit müssen Gehwege sein, Hrsg. FUSS e. V. Berlin, 2022).
- Zu 55. Verbindliche Regeln für E-Scooter. Die Einführung von verbindlichen Regeln für das Angebot und den Umgang mit E-Scootern in der Sondernutzungssatzung wird weiter vorangetrieben und deren Einhaltung konsequent kontrolliert. Für die Innenstadt werden eine Höchstmenge an angebotenen Fahrzeugen je Anbieter und fest ausgewiesene Abstellzonen definiert. Auf Grundlage der Sondernutzungssatzung werden Gebühren je Fahrzeug von den Anbieterfirmen erhoben. Die Verwaltung tritt in Gespräche mit der ÜSTRA mit dem Ziel, die Mitnahme privater E-Scooter im städtischen ÖPNV wieder zu erlauben.
Kommentar FUSS e. V.: Die Abstellzonen sind auf freiwerdenden Kfz-Abstellplätzen anzuordnen. Unmittelbar an den Abstellzonen muss eine Lieferzone für den E-Scooterservice angeordnet werden. Bezüglich der Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV muss deutlich kommuniziert werden, dass Fahrten auf Bahnsteigen und Gehwegen Zufußgehende gefährden und verunsichern und auch nicht erlaubt sind. - Zu 56. Erreichbarkeit als Zentrum für 1,2 Millionen Menschen – Oberirdisches Parken. Die ca. 4.000 oberirdischen Stellplätze in der Innenstadt von Hannover bleiben in den Bereichen, die nicht gemäß diesem Antrag für eine Erweiterung der Fußgängerzone vorgesehen sind, vollumfänglich erhalten. Die Innenstadt soll auch in Zukunft gut mit dem Auto erreichbar bleiben. In den Wohngebieten innerhalb des City-Rings werden vorzugsweise Anwohnerparkzonen ausgewiesen, deren Erreichbarkeit ebenfalls vollumfänglich gewährleistet bleibt. Das halbseitige Parken auf dem Gehwegrand wird in den Bereichen, in denen es gegenwärtig gestattet ist, beibehalten, sofern auf dem Gehweg noch ausreichend Platz für Rollatoren, Kinderwagen o.ä. verbleibt.
Kommentar FUSS e. V.: Aus Sicht des Fußverkehrs ist halbseitiges Gehwegparken grundsätzlich abzulehnen (in begründeten Ausnahmefällen sollen mindestens 2,50 m „Restbreite", in der Innenstadt und im Umfeld von Schulen und Kitas 3 m bleiben). Das Oberirdische Parken, gemeint ist auch das Parken im Straßenraum. Das bis auf den Bereich neuer Fußgängerzonen weiter vollumfänglich zu erhaltende Parken im Straßenraum belegt Räume die auch anderweitig genutzt werden können, zumal Parkraum in Parkhäusern reichlich zur Verfügung steht. - Zu 58. Der Verkehr muss fließen – Leistungsfähigkeit des City-Rings. Die Leistungsfähigkeit des City-Rings bleibt durch Beibehaltung seines gegenwärtigen Ausbauzustands erhalten und wird fortlaufend weiterentwickelt. Hierbei ist auch zur Vermeidung von Emissionen daran zu arbeiten, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs optimiert wird.
Kommentar FUSS e. V.: In Punkt 50 steht Mehr Beachtung für die Schwächsten – höchste Priorität für den Fußverkehr. ‚Der Verkehr muss fließen‘ muss auch für Zufußgehende und Radfahrende gelten. Lange Wartezeiten an Ampeln sind zu vermeiden, insbesondere zu Hauptverkehrszeiten. Queren von Kreuzungen muss in einem Zug erfolgen, also ohne Stopp auf Mittelinseln. Erreicht werden kann das durch entsprechende Ampeln, z. B. mit Zeiteinblendungen, Gelbphasen und längeren Grünphasen für Zufußgehende. Die Grünphasen sind an die Gehgeschwindigkeit älterer Menschen anzupassen. - Zu 70. Querungen über den City-Ring. Querungen über den City-Ring sollen für den Fuß- und Radverkehr sicher gestaltet werden. Wenn an einzelnen Stellen zusätzliche Querungen erforderlich werden, sind diese an das Verkehrsmanagementsystem der Landeshauptstadt (Verkehrsrechner) anzuschließen. Neue Querungen sollen den Verkehrsfluss auf dem City-Ring so wenig wie möglich beeinträchtigen.
Kommentar FUSS e. V.: Um die Erreichbarkeit der Innenstadt für alle zu gewährleisten, ist eine Verringerung der Wartezeiten für Fußgänger*innen an den Ampeln erforderlich. Dazu gehört auch, dass der City-Ring ohne Aufenthalt auf Mittelinseln überquert werden kann. Komforteinbußen für den PKW-Verkehr an den Ampeln sind daher unvermeidlich. - Zu 68. Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird auf Grundlage der bisherigen Beschlusslage des Rates weiter vorangetrieben mit dem Zwischenziel, bis Ende 2026 an jedem zehnten öffentlichen Stellplatz in der Innenstadt von Hannover Lademöglichkeiten vorzuhalten. Dabei sind innovative und praxistauglichen Ansätze wie etwa die Installation von Ladebordsteinen zu berücksichtigen.
Kommentar FUSS e. V.: E-Ladesäulen gehören nicht auf die Fußwege, sie sind wie auch andere Kfz-bezogene Infrastruktur im Seitenraum aufzustellen. Dafür sind entsprechende Flächen einzuplanen.
Pressemitteilung: Rückbau der Culemannstraße in Hannover-Mitte und Sperrung für den Autoverkehr!
Unsere Pressemitteilung vom 6. August 2024 zum Thema "Umbau der Culemannstraße" in Hannover-Mitte:
Wir fordern von SPD, CDU und FDP im Rat der Stadt Hannover dringend ein zukunsfähiges Umdenken!
Die Ortsgruppe von FUSS e.V. setzt sich dafür ein, dass Zufußgehen für alle in der Stadt sicher und komfortabel ist. Zufußgehen ist die Basismobilität, so wird es mittlerweile von nahezu allen Fraktionen im Rat anerkannt. Wenn es allerdings um konkrete Entscheidungen und Verbesserungen für Zufußgehende geht, dominieren Zögerlichkeit und lange gehegte Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs.
Wir fordern hier dringend ein zukunftsfähiges Umdenken und befürworten uneingeschränkt, die Culemannstraße für den Autoverkehr zu sperren. Der ehemalige Leiter des Grünflächenamts Kasper Klaffke und seine Frau Gesa Klaffke-Lobsien haben sich schon vor Jahren und aktuell erneut dafür stark gemacht, den Park als wertvolle Grünanlage wieder in seiner ursprünglichen Größe bis an die Leine erlebbar zu machen (siehe dazu auch Thesen aus den Ideenskizzen für eine Aufwertung des Maschparks von Gesa Klaffke-Lobsien und Kaspar Klaffke)
Dabei geht es zum einen darum, einen innenstadtnahen Erholungsraum für alle Bürger*innen zu stärken: Spazierwege ohne störenden Verkehrslärm und Abgase, Flächen, auf denen Kinder spielen können, schattige Plätze auf Bänken und Grünflächen, barrierefreie Zuwegungen aus allen Richtungen, auch von der westlich fließenden Leine. Hier könnte das Zufußgehen uneingeschränkt genussvoll sein. Derzeit ist die Querung Culemannstraße und damit der Zugang zur Leine vom Park aus nur an der Einmündung Friedrichswall, an einer Verkehrsinsel in der Nähe der Bauverwaltung und am Kurt-Schwitters-Platz sicher möglich. Dazwischen klappt es nur für Sportliche, da teilweise sehr schnell Auto gefahren wird. Eine Querung zu der Brücke Richtung Bella Vista und zu dem Ausflugslokal Loretta’s fehlt.
Zum anderen geht es um den Umgang mit dem historischen Erbe der Stadt. Der Maschpark steht als bedeutendes Gartendenkmal unter Denkmalschutz. Sein Planer Julius Trip (1857–1907) war einer der führenden Gartenkünstler seiner Zeit (Kunst- und Kultur-Lexikon Hannover, hrsg. von Knocke/Thielen), der sich der Stadtverschönerung verschrieb, einen Grünflächenausschuss in Hannover bildete und zahlreiche Plätze, Alleen, Grünanlagen und begrünte Schulhöfe konzipierte. Er lehrte an der Technischen Hochschule Hannover und war bis zu seinem Tod Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst, hatte also auch überregional einen Namen. Trip schuf u. a. auch den Friedhof in Hannover-Stöcken, der als Parkfriedhof heraussticht. Der Maschpark war eines von Trips Hauptwerken in Hannover, so das Hannoversche Biographische Lexikon. 2007 ehrte die Stadt ihn mit der Benennung des Julius-Trip-Rings.
Autos können (fast) überall fahren, aber so ein Park ist einmalig. Wir plädieren dafür, die Qualitäten des Maschparks durch den Rückbau der Culemannstraße wieder besser in Wert zu setzen, eine „grüne Lunge“ für die Innenstadt und einen wunderbaren Erholungsort für Bewohner*innen und Gäste der Stadt zu stärken. Insbesondere als Parkplatz für PKW ist der Maschpark viel zu schade, zumal mit dem Schützenplatz in fußläufiger Entfernung ausreichend Abstellflächen zur Verfügung stehen und durch Buslinien eine gute Anbindung an den ÖPNV gegeben ist. Verkehrsgutachten und ein Machbarkeitsgutachten stellen fest, dass der Autoverkehr auch ohne die Culemannstraße gut fließt.
Der Rückbau der Culemannstraße und die Sperrung für den Autoverkehr ist ein Beitrag für die Bekämpfung städtischer Hitzeinseln (dies belegt nicht zuletzt die aktuelle Förderzusage des Bundes für die Entsiegelung der Straße). Und die Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Stadtreparatur, weil sie zeigt, dass Hannover auch schön kann!
Kontakt:
Martina Jung, FUSS e. V. Ortsgruppe Hannover, Tel.: 0170 / 32 759 23
Zufußgehende und Radfahrende im Bereich Vahrenwalder Straße
- Pressemitteilung zum Artikel (in der HAZ "Neues Verkehrsrecht: Hannovers Grüne wollen Radweg auf Fahrbahn der Vahrenwalder Straße" vom 12.07.2024) -
Zufußgehende und Radfahrende im Bereich Vahrenwalder Straße: FUSS e.V. begrüßt Vorschlag, den Radweg auf die Fahrbahn zu verlegen
Auf Initiative der HAZ wurden die hannoverschen Ratsparteien angefragt, wie sie zu den Änderungen des Straßenverkehrsrechts stehen und welche Chancen sie darin sehen. Ein Vorschlag von Julia Stock (Grüne) in diesem Zusammenhang betrifft die sehr schmalen und in schlechtem Zustand befindliche Radwege entlang der Vahrenwalder Straße. Sie schlug vor, eine der drei KFZ-Fahrspuren zum Radweg zu machen. Überwiegend wird derzeit eine der Fahrspuren als Parkstreifen genutzt. Die Reaktion von Ratsherrn und Stadtbezirksratsherrn im Stadtbezirk Mitte Wilfried Engelke (FDP) ist, dass er auch für breitere Radwege sei, aber die benötigte Fläche vom Gehweg weggenommen werden solle. So würde der KFZ-Verkehr nicht eingeschränkt und seiner Meinung nach seien entlang der Vahrenwalder Straße „ohnehin nicht so viele Leute zu Fuß unterwegs“.
FUSS e.V. hat sich den Bereich zwischen Arndtstraße und Niedersachsenring am 12.7.2024 zwischen 9 und 10 Uhr hinsichtlich der Fußverkehrssituation genau angeschaut. Der Fußweg ist in den meisten Bereichen 2,50 m bis 3,00m breit (2,50 m ist die empfohlene Mindest-Standardbreite für Fußwege). An einigen Stellen wird der Gehweg durch Vorbauten oder Außengastronomie eingeengt. Die Gastronomie weist darauf hin, dass an der Vahrenwalder Straße ein reges gesellschaftliches Leben stattfindet. Der Fußverkehr war in einigen Bereichen zum Besichtigungszeitraum auch recht lebhaft. An der Vahrenwalder Straße befinden sich verschiedene Arztpraxen und Apotheken. Außerdem ist in der Hausnummer 99 ein Seniorenheim, von hier aus starten gehbehinderte Personen mit Rollatoren und Rollstühlen ihre Wege. Zudem befinden sich an der Vahrenwalder Straße das Stadtteilzentrum Vahrenwald und das Vahrenwalder Bad. Durch die gute Anbindung an die Stadtbahn mit den Haltestellen Werderstraße, Vahrenwalder Platz, Dragonerstraße und Niedersachsenring ist hier stets ein reger Betrieb von Fahrgästen, die ein- und aussteigen.
FUSS e.V. begrüßt den Vorschlag, den Radweg auf die Fahrbahn zu verlegen. Das würde mehr Platz für Zufussgehende schaffen und Konflikte, die wegen der beengten Radwege zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen entstehen können, entschärfen – ein Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Gehwege schmaler zu machen, ist nirgendwo eine Alternative, auch nicht auf der Vahrenwalder Straße.
Pressemeldung Download-pdf
FUSS e.V. zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum illegalen Gehwerparken
- Pressemitteilung vom 14. Juni 2024 -
Illegales Gehwegparken – wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Anwohnende können von der Straßenverkehrsbehörde nun wirksame Gegenmaßnahmen verlangen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. Juni 2024 zum illegalen Gehwegparken ein Urteil gefällt: Ist der Bürgersteig vor der Haustür auf der eigenen Straßenseite und bis zu den nächsten Querstraßen immer wieder zugeparkt, können nun Anwohnende von ihrer Straßenverkehrsbehörde wirksame Gegenmaßnahmen verlangen.
Bisher wurde von vielen Städten das "aufgesetzte Parken", bei dem das Fahrzeug in der Regel mit zwei Rädern auf dem Bordstein steht, mit der Begründung eines “Parkdrucks” stillschweigend geduldet.
Wir als FUSS e.V. begrüßen dieses wegweisende Urteil!
Die Entscheidung des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein wichtiger Schritt, um diese rechtswidrige Praxis zu beenden. Damit wird zumindest in dieser Sache endlich eine Gleichberechtigung der Bedürfnisse des Fußverkehrs eingeläutet.
Unsere Forderung:
Zu schmale Gehwege behindern nicht nur Anwohnende, sondern alle, die zu Fuß gehen – insbesondere auch Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen. Wir fordern: Nur dort darf Gehwegparken erlaubt sein, wo eine Gehwegbreite von mindestens 2,50 Meter für Fußgänger*innen verbleibt. Mit diesem Maß folgen wir der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Das Urteil betrifft auch den öffentlichen Raum in Hannover. Wir sehen die Stadt nun in der Pflicht zu handeln und das verbotene Gehwegparken konsequent zu ahnden. Es ist ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen zu erstellen und umzusetzen. Wir freuen uns, dass die Landeshauptstadt mit der seit Anfang diesen Jahres eingerichteten Stelle einer Fußverkehrsbeauftragten dafür gut aufgestellt ist.
Fallen jetzt Parkplätze weg? Was besagt die Straßenverkehrsordnung?
Nein. Es fällt kein einziger legaler Parkplatz weg. Die Entscheidung des Gerichts behandelt nur Gehwegzonen, auf denen Fahrzeuge illegal stehen. Denn die Straßenverkehrsordnung besagt: Das Recht zum Parken endet vor der Bordsteinkante, Gehwege sind tabu (§ 12 Absatz 4 Satz 1, (4)). Ausnahme ist das ausdrücklich erlaubte Parken, das in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) geregelt ist. Dort steht: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“ Solche Zonen sind mit einem entsprechenden Schild (Verkehrszeichen Nr. 315) gekennzeichnet.
Aufgesetztes Parken ist eine Form des Gehwegparkens: Links: Beispiel für illegales aufgesetztes Parken, rechts: Beispiel für legales aufgesetztes Parken (Fotos: Simons und FUSS e.V.). Beide Fotos können Sie mit Angabe der Quelle frei verwenden.
Weiterführender Link: Auf Gehwegen gilt das Recht
Kontakt:
FUSS e.V. – Ortsgruppe Hannover
Sprecher: Paul Simons
c/o Umweltzentrum Hannover
Hausmannstraße 9-10
30159 Hannover
https://www.hannover-zu-fuss.de/
Tel: 0151 - 115 21 511
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FUSS e.V. – Ortsgruppe Hannover
Sprecher: Paul Simons
c/o Umweltzentrum Hannover
Hausmannstraße 9-10
30159 Hannover
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